Weiterbildung
Weiterbildung in der Schweiz: Wege, Kosten und Förderung
In der Schweiz ist die Weiterbildung nicht staatlich geregelt.
Weiterbildung in der Schweiz: Was dazugehört und wer Verantwortung trägt
In der Schweiz ist die Weiterbildung nicht staatlich geregelt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ordnet sie der nichtformalen strukturierten Bildung zu und grenzt sie so von der staatlich geregelten Bildung ab. Typisch sind Kurse, Lehrgänge, Seminare und Prüfungsvorbereitungen ausserhalb der geregelten Bildungswege – berufsbegleitend, im Selbststudium oder an einem Bildungsinstitut.
Weiterbildung verfolgt sehr unterschiedliche Ziele: berufsorientierte Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten, die etwa durch den technologischen Wandel laufend veralten; Kompetenzen neu erwerben, um im angestammten Tätigkeitsbereich aufzusteigen; in eine neue berufliche Tätigkeit wechseln; nach längerer Erwerbslosigkeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen; Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Mathematik und die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien erwerben; oder persönliche Entfaltung und allgemeine Bildung fördern.
Die Beteiligung ist hoch: 2021 besuchten 45 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zwischen 25 und 75 Jahren in den letzten zwölf Monaten mindestens eine Weiterbildung. Im selben Jahr beteiligte sich der Bund mit rund CHF 639 Millionen an Weiterbildungen. Ein grosser Teil dieser Förderung läuft ausserhalb der Instrumente des Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereichs und unterstützt Sektoralpolitiken – etwa die Integration von Arbeitslosen, Personen mit einer Beeinträchtigung oder Migrantinnen und Migranten.
Primär liegt die Weiterbildung in der Verantwortung des Einzelnen. Der Staat handelt subsidiär und greift nur ein, wo spezifische öffentliche Interessen zu wahren sind oder Lücken bestehen. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung regelt die Zuständigkeit des Bundes; gestützt auf Artikel 12 WeBiG kann das SBFI Organisationen der Weiterbildung finanziell unterstützen, die übergeordnete Leistungen für das Weiterbildungssystem erbringen. Zugleich ist es im Interesse der Arbeitgeber, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Stufen zu begünstigen.
Weiterbildung in der Schweiz: Zahlen und Fakten
- Beteiligung an Weiterbildung (25–75 Jahre)
- 45 %
- Bundesförderung für Weiterbildung (2021)
- CHF 639 Mio.
- Kantons- und Gemeindesteuern: Abzugsbetrag (jährlich)
- CHF 12'500
- Direkte Bundessteuer: Abzugsbetrag (jährlich)
- CHF 13'000
Wege der Weiterbildung: eidgenössische Abschlüsse, Hochschulkurse und berufsbegleitende Modelle
Ein zentraler Weg führt über die höhere Berufsbildung. Sie bereitet auf anspruchsvolle Fach- oder Führungsfunktionen vor, ist praxisnah und baut auf beruflicher Erfahrung auf. Die Vorbereitung lässt sich berufsbegleitend absolvieren. Da die eidgenössischen Prüfungen unabhängig durchgeführt werden, geniessen die Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt hohe Anerkennung. Möglich sind ein eidgenössischer Fachausweis oder ein eidgenössisches Diplom.
Wie breit das Angebot ist, zeigt die ICT-Branche: Dort gibt es Fachausweise etwa als Cyber Security Specialist, Digital Collaboration Specialist, ICT-Application Development Specialist, ICT-Platform Development Specialist, Multimedia Content Creator, AI Business Specialist oder Wirtschaftsinformatiker/in sowie Diplome wie ICT-Manager oder Information Security Manager. Für den Weg an die eidgenössische Prüfung ist keine Berufsmatura nötig – in erster Linie zählen Praxiserfahrung und Motivation. Die Vorbereitung ist im Selbststudium oder in einem Vorbereitungskurs möglich.
ICT-Berufsbildung begründet den Nutzen auch mit dem internationalen Vergleich: Die Abschlüsse erreichten dort das Niveau eines Bachelors oder Masters, und eigene Befragungen deuteten auf ein Lohnniveau hin, das mit dem von Hochschulabgängern vergleichbar sei. Diese Aussagen stammen von der Organisation selbst und sind als Anbieterargument zu lesen; sie zeigen aber, worauf der Ruf der höheren Berufsbildung beruht.
Ergänzend stehen spezialisierte Hochschulangebote offen. Die FHNW bietet Weiterbildungen in Informatik und Data Science an, unter anderem zu Human Computer Interaction. Hochschulen decken damit Felder ab, in denen eine Vertiefung auf akademischem Niveau gefragt ist; die höhere Berufsbildung ist stärker auf berufliche Praxis und Führung im angestammten Umfeld ausgerichtet.
Höhere Berufsbildung vs. Hochschulangebote
- Zielgruppe
- Praxisnahe Fach- und Führungsfunktionen
- Ausrichtung
- Berufliche Praxis und Führung im angestammten Umfeld
- Abschlüsse
- Eidgenössischer Fachausweis, Eidgenössisches Diplom
- Akademische Vertiefung
- Nicht zentral – fokussiert auf Anwendung
- Alternativen
- Hochschulen wie FHNW mit Angeboten in Informatik und Data Science
- Vertiefung auf akademischem Niveau
- Möglich bei Hochschulen
Beliebte eidgenössische Abschlüsse in der ICT-Branche
- Cyber Security Specialist
- Digital Collaboration Specialist
- ICT-Application Development Specialist
- ICT-Platform Development Specialist
- Multimedia Content Creator
- AI Business Specialist
- Wirtschaftsinformatiker/in
- ICT-Manager
- Information Security Manager
Kosten: Kursgebühren, Eigenanteil und Arbeitgeberbeiträge
Die Kosten hängen stark vom gewählten Weg, vom Anbieter und von der Dauer ab. Eine einheitliche Preisliste gibt es nicht, und häufig tragen die Teilnehmenden die Aufwendungen selbst. Wer eine Weiterbildung plant, sollte deshalb früh klären, welche Kosten anfallen und welchen Anteil er oder sie selbst finanzieren muss.
Ein konkretes Rechenbeispiel aus der Berner Steuerpraxis zeigt die Grössenordnung: Betragen die Kosten der Weiterbildung CHF 20'000 pro Jahr und trägt die betreffende Person alle Kosten selber, sind davon jährlich CHF 12'500 bei den Kantons- und Gemeindesteuern beziehungsweise CHF 13'000 bei der direkten Bundessteuer abziehbar. Diese Zahlen betreffen den Abzug, nicht die tatsächlichen Kurskosten – sie zeigen aber, dass Weiterbildung im Einzelfall einen fünfstelligen Jahresbetrag erreichen kann.
Ein zweiter Kostenfaktor ist der Erwerbsausfall. Berufsbegleitende Modelle, wie sie die höhere Berufsbildung kennt, verringern den Verdienstausfall, weil die Weiterbildung neben der Erwerbstätigkeit absolviert wird. Dass Arbeitgeber ein Interesse daran haben, die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu begünstigen, hält auch das SBFI fest.
Förderung: Bildungsgutscheine, Kantone und Stiftungen
Neben der Finanzierung von Anbietern und Angeboten setzt die öffentliche Hand zunehmend auf nachfrageorientierte Instrumente. Bildungsgutscheine gelten als flexibles Förderinstrument, werden in der Fachliteratur aber auch als unsicher und in ihrer Wirkung begrenzt beschrieben. Wie stark sie wirken, hängt von der Ausgestaltung ab – neben der Finanzierung spielen nachfrage-, angebots- und informationsbezogene Parameter eine Rolle.
Erfahrungen mit diesem Instrument gibt es in mehreren Kantonen. Der Genfer Bildungsgutschein besteht seit 2001; bekannt wurde das Instrument in der Schweiz unter anderem durch ein Feldexperiment im Auftrag des SBFI. Die Kantone Bern und Freiburg prüften eine Einführung, und der Kanton Luzern gibt seit 2019 Gutscheine für Kurse im Bereich der Grundkompetenzen aus. Andere Kantone prüften zum Zeitpunkt der zitierten Analyse ähnliche, meist auf Grundkompetenzen fokussierte Modelle.
Die Mittel kommen nicht nur aus der Politik. Auch Stiftungen und Verbände engagieren sich: Die Non-Profit-Organisation Schweizer Berghilfe unterstützt Weiterbildungen zum Thema Digitalisierung für Personen in Bergregionen. Solche Beiträge ergänzen die subsidiäre Rolle des Staates, der nur eingreift, wo öffentliche Interessen oder Lücken dies rechtfertigen.
Vorteile und Grenzen von Bildungsgutscheinen
- VorteileFlexibles Förderinstrument; unterstützt nachfrageorientierte Weiterbildung; bereits in Kantonen wie Genf, Bern, Freiburg und Luzern erprobt
- GrenzenWirkung begrenzt und unsicher; hängt von Ausgestaltung, Nachfrage, Angebot und Information ab
Entwicklung von Bildungsgutscheinen in der Schweiz
- 2001Einführung des Genfer Bildungsgutscheins
- 2019Luzerner Kantonalrat gibt Gutscheine für Grundkompetenzen aus
- SpäterBern und Freiburg prüfen Einführung von Bildungsgutscheinen
Steuerabzug: Berufsorientierte Weiterbildung geltend machen
Wer die Kosten selbst trägt, kann sie unter Umständen von der Steuer abziehen. Nach der bernischen Steuerpraxis sind die selbst getragenen Kosten einer berufsorientierten Aus- und Weiterbildung abziehbar, Umschulungen eingeschlossen. Als berufsorientiert gelten Lehrgänge, die auf die aktuelle oder eine zukünftige Berufstätigkeit ausgerichtet sind – unabhängig davon, ob diese selbstständig oder unselbstständig ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass man mit dem erlernten Wissen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und will. Dazu zählen etwa ein erneuter Abschluss auf Sekundarstufe II, Lehrgänge an höheren Fachschulen, ein Hochschulstudium sowie Seminare und Kurse mit Bezug zur eigenen Berufstätigkeit, beispielsweise Sprach- oder Fachkurse.
Nicht abziehbar sind Kosten für Kurse im Hobbybereich ohne Zusammenhang mit einer aktuellen oder zukünftigen Erwerbstätigkeit, etwa Tanz-, Mal- und Sportkurse. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Kosten für einen ersten Abschluss auf Sekundarstufe II – also etwa Matura, Fachmatur, eidgenössisches Berufsattest, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder Fachmittelschul-Ausweis.
Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind die selbst getragenen Kosten bis CHF 12'500 pro Jahr bei den Kantons- und Gemeindesteuern und bis CHF 13'000 bei der direkten Bundessteuer abziehbar. Massgebend ist grundsätzlich das Rechnungsdatum; stellt das Bildungsinstitut nur eine Rechnung mit Teilrechnungen für einzelne Ausbildungsabschnitte aus, kann ausnahmsweise auf deren Fälligkeitsdatum abgestellt werden. Akontorechnungen oder Ratenzahlungen berechtigen dagegen nicht zum Abzug.
Für das Alter gilt: Kosten für Bildungsmassnahmen vor dem 20. Geburtstag sind nur abziehbar, wenn bereits vorher ein Abschluss auf Sekundarstufe II erfolgte. Nach dem 20. Geburtstag sind die Kosten auch abziehbar, wenn noch kein solcher Abschluss vorliegt – ausgenommen bleibt der erste Abschluss auf Sekundarstufe II. Selbstständig erwerbstätige Personen können Aus- und Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit als geschäftsmässig begründete Kosten ohne betragsmässige Begrenzung abziehen. Die dargestellten Regeln beziehen sich auf die bernische Steuerpraxis.
Die passende Weiterbildung wählen: Ziele, Voraussetzungen und Finanzierung prüfen
Am Anfang steht die Frage nach dem Ziel: Aufstieg im angestammten Bereich, Umschulung, Wiedereinstieg, Grundkompetenzen oder persönliche Entfaltung? Davon hängt ab, welcher Weg sinnvoll ist. Wer eine Fach- oder Führungsfunktion anstrebt, findet in der höheren Berufsbildung einen praxisnahen, berufsbegleitenden Weg zu eidgenössischem Fachausweis oder Diplom; für eine wissenschaftlich ausgerichtete Vertiefung kommen Hochschulangebote infrage.
Danach sind die Voraussetzungen zu prüfen. Für die höhere Berufsbildung ist keine Berufsmatura nötig – entscheidend sind Praxiserfahrung und Motivation. Ebenso wichtig ist die Wahl des Zeitmodells: Ein berufsbegleitender Lehrgang verringert den Erwerbsausfall, verlangt aber zeitliche Ressourcen. Parallel sollten die Kosten und mögliche Förderbeiträge geklärt werden – durch den Arbeitgeber, über kantonale Instrumente wie Bildungsgutscheine oder über Stiftungen und Verbände.
Für die Finanzierung lohnt sich ein Blick in die Steuerpraxis; die im Artikel dargestellten Regeln beziehen sich auf den Kanton Bern. Die Faktenblätter des SBFI zu lebenslangem Lernen und zum Weiterbildungsgesetz geben einen Überblick über die Rolle von Bund, Kantonen und Wirtschaft. Bei konkreten Fragen zu Steuern, Finanzierung und passenden Lehrgängen helfen die kantonale Steuerverwaltung und lokale Beratungsstellen weiter.
Schritte zur Wahl der passenden Weiterbildung
- Ziel definierenAufstieg, Umschulung, Wiedereinstieg, Grundkompetenzen oder persönliche Entfaltung?
- Voraussetzungen prüfenKeine Berufsmatura nötig – entscheidend sind Erfahrung und Motivation
- Zeitmodell wählenBerufsbegleitend zur Reduktion des Erwerbsausfalls
- Kosten und Fördermöglichkeiten klärenArbeitgeberbeiträge, Bildungsgutscheine, Stiftungen
- Steuerabzug prüfenSelbst getragene Kosten abziehbar bis CHF 12'500 (Kantonssteuer) oder CHF 13'000 (Bundessteuer)
Quellen
- ict-berufsbildung.ch/weiterbildung/fachausweis
- sbfi.admin.ch/de/weiterbildung
- sbfi.admin.ch/de/newnsb/Bi48pNeH01vsTuQx-M0WJ
- ep-web.ch/de/artikel/bildungsgutscheine-zur-foerderung-der-wei…
- hslu.ch/de-ch/informatik/weiterbildung
- taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/8fc11889-fa95-4160-b59a-8cba8f1ad457
- eduwo.ch/bildungsmagazin/weiterbildungskosten-wie-man-ausgabe…
- fhnw.ch/de/informatik/weiterbildung/angebot/informatik