Weiterbildung
Weiterbildung finanzieren in der Schweiz: Förderwege und Voraussetzungen
Für Weiterbildung in der Schweiz gibt es mehrere Kostenträger mit unterschiedlichen Logiken.
Weiterbildung finanzieren: die wichtigsten Wege im Überblick
Für Weiterbildung in der Schweiz gibt es mehrere Kostenträger mit unterschiedlichen Logiken. Der Bund unterstützt Vorbereitungslehrgänge auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen mit Bundesbeiträgen von bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten. Betriebe finanzieren Weiterbildung über ihre Strategie und ihr Budget. Für Berufsabschlüsse Erwachsener bestehen sozialpartnerschaftlich verwaltete Fonds und Trägerschaften. Für die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener investieren Bund und Kantone in Massnahmen und nutzen dabei Weiterbildungsstrukturen sowie Spezialgesetze, insbesondere die Integrationsförderung.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je Weg und lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen. Bundesbeiträge sind als Subjektfinanzierung ausgestaltet und an persönliche Bedingungen gebunden: Meldeliste des Lehrgangs, eigene Zahlung der Lehrgangsgebühren, Wohnsitz in der Schweiz. Arbeitgeber- und Fondslösungen kennen eigene Regeln und Anspruchsbedingungen.
50 Prozent zurück: Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen
Der Bund unterstützt Vorbereitungslehrgänge auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen. Seit 2018 unterstützt er angehende Fach- und Führungskräfte mit 50 Prozent der Lehrgangskosten in Form von Bundesbeiträgen; die Rückvergütung beträgt bis zur Hälfte der Lehrgangskosten.
Die Höhe ist gedeckelt: maximal CHF 9'500 bei einer Berufsprüfung und CHF 10'500 bei einer höheren Fachprüfung. Allfällige Literaturkosten und die Prüfungsgebühren werden nicht erstattet. Als eidgenössische Prüfungen gelten Berufsprüfungen, die zu einem eidgenössischen Fachausweis führen, sowie höhere Fachprüfungen, die mit einem eidgenössischen Diplom abgeschlossen werden.
Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen
- Höchstbetrag Bundesbeitrag
- 50 % der Lehrgangskosten
- Maximaler Betrag bei Berufsprüfung
- CHF 9'500
- Maximaler Betrag bei höherer Fachprüfung
- CHF 10'500
- Nicht erstattet: Literaturkosten & Prüfungsgebühren
- Ja
Voraussetzungen und Antrag: Meldeliste, Zahlungsweg, Wohnsitz
Für die Rückvergütung müssen fünf Bedingungen erfüllt sein: Die Weiterbildung bereitet auf eine eidgenössische Prüfung vor. Der Lehrgang steht im Jahr des Starts auf der Meldeliste des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Die Lehrgangsgebühren bezahlt die teilnehmende Person selbst. Die eidgenössische Prüfung wird absolviert. Der steuerliche Wohnsitz liegt in der Schweiz.
Der Zahlungsweg entscheidet über den Anspruch, weil die Bundesbeiträge nur direkt an die Teilnehmenden zurückerstattet werden (Subjektfinanzierung). Überweist ein Dritter, etwa der Arbeitgeber, die Lehrgangsgebühren direkt an das Schulungsinstitut, wird dieser Teil nicht rückvergütet. Lässt der Arbeitgeber der teilnehmenden Person die Unterstützung dagegen selbst zukommen, bleibt die Rückvergütung unberührt. Praktisch heisst das: die Lehrgangsrechnungen selbst begleichen und alle Semesterrechnungen der Schule aufbewahren, um sie für das Gesuch beim Bund einzureichen.
Das Bestehen der Prüfung ist keine Bedingung: Auch bei einem Misserfolg kann die Rückvergütung beantragt werden, sofern die Prüfung absolviert wurde.
Schritte zur Beantragung eines Bundesbeitrags
- 1. Prüfen, ob Lehrgang auf SBFI-Meldeliste stehtBeim Schulungsinstitut nachfragen
- 2. Lehrgangsgebühren selbst bezahlenZahlung direkt an die Schule, Rechnungen aufbewahren
- 3. Eidgenössische Prüfung absolvierenBestehen nicht zwingend erforderlich
- 4. Gesuch beim Bundesamt für Bildung einreichenMit Rechnungen und Nachweisen
Arbeitgeberfinanzierung und betriebliche Lernkultur
Viele Betriebe verankern Weiterbildung formell: Knapp drei Viertel der Unternehmen berücksichtigen das Thema in ihrer Strategie, zwei Drittel nehmen es in ihre Budgetplanung auf. Das geht aus einer Studie des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung (SVEB) hervor, die in einem Beitrag zu KMU und Lernkultur auf kmu.admin.ch beschrieben wird.
Zwischen Anspruch und Praxis klaffen Lücken. Knapp die Hälfte der Beschäftigten hat nur selten Gelegenheit, neue Kompetenzen zu erwerben, und 45 Prozent der befragten Unternehmen geben an, Mühe zu haben, den Bedarf ihrer Belegschaft auf diesem Gebiet zu erfassen. Als Hemmnisse nennt SVEB-Projektleiterin Sofie Gollob fehlende zeitliche und finanzielle Ressourcen sowie die fehlende systematische Integration der Weiterbildung in die Strategie: Viele Betriebe nehmen einen Bedarf nur selten und punktuell wahr, und wenn der konkrete Nutzen einer Weiterbildung nicht sichtbar ist, wird sie nicht umgesetzt.
Gegenmittel ist laut Gollob eine Kultur des Lernens und der Weiterbildung im Betrieb. Regelmässige Treffen mit den Mitarbeitenden helfen, fehlende Kompetenzen und Anpassungsbedarf gemeinsam zu erkennen. Betriebe können sich zudem von Weiterbildungsanbietern beraten lassen, um massgeschneiderte Angebote und Massnahmen zu entwickeln; die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Teams und externen Expertinnen und Experten macht die zu entwickelnden Kompetenzen manchmal klarer. Ebenfalls unterschätzt wird die informelle Weiterbildung – Wissensaustausch unter Kollegen und Begleitung von Mitarbeitenden durch Verantwortliche im Unternehmen –, weil sie als Teil des Arbeitsalltags oft nicht als Weiterbildung wahrgenommen wird.
Für die Budgetierung folgt daraus: Der Bedarf wird über regelmässige Gespräche und, wo nötig, mit externer Unterstützung erhoben, bevor Kurse gebucht werden. Wird der Arbeitgeber finanziell tätig, ist der Zahlungsweg so zu wählen, dass ein allfälliger Bundesbeitrag nicht verloren geht.
GAV-Fonds und Trägerschaften für Berufsabschlüsse Erwachsener
Neben Bund und Arbeitgebern besteht ein dritter Weg: Sozialpartnerschaftlich verwaltete Fonds wie GAV-Fonds können Erwachsene beim Erlangen eines Berufsabschlusses finanziell unterstützen. Dasselbe gilt für Trägerschaften. Darauf verweist das Commitment der Verbundpartner zum Thema Berufsabschluss für Erwachsene.
Von den Bundesbeiträgen unterscheidet sich dieser Weg in Ziel und Konstruktion. Die Bundesbeiträge sind auf Vorbereitungslehrgänge zu eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen ausgerichtet, werden als Subjektfinanzierung direkt an die Teilnehmenden ausbezahlt und sind an Meldeliste, Zahlungsweg und Wohnsitz gebunden. Die Fondslösungen sind sozialpartnerschaftlich verwaltet und auf das Erlangen eines Berufsabschlusses durch Erwachsene gerichtet. Welche Personen, Abschlüsse und Kosten ein einzelner Fonds oder eine Trägerschaft abdeckt, ist nicht einheitlich; diese Bedingungen sind direkt beim jeweiligen Fonds abzuklären, bevor ein Lehrgang gebucht wird.
Grundkompetenzen Erwachsener: öffentlich geförderte Weiterbildung
Bund und Kantone investieren in Massnahmen zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener. Sie nutzen dafür die Weiterbildungsstrukturen und stützen sich auf Spezialgesetze, insbesondere die Integrationsförderung. Im Beitrag auf kmu.admin.ch wird empfohlen, dass Bund und Kantone diese Investitionen weiterführen.
Den gesetzlichen Rahmen bildet das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG), das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist und die Weiterbildung im Bildungsraum Schweiz ordnet.
Checkliste: Förderanspruch vor der Anmeldung prüfen
Klären Sie vor der Buchung das Abschlussziel: Führt der Lehrgang zu einer eidgenössischen Berufsprüfung (eidgenössischer Fachausweis) oder zu einer höheren Fachprüfung (eidgenössisches Diplom)? Nur dann kommt der Bundesbeitrag von bis zu 50 Prozent in Frage, maximal CHF 9'500 bei der Berufsprüfung und CHF 10'500 bei der höheren Fachprüfung. Literaturkosten und Prüfungsgebühren sind nicht erstattet.
Prüfen Sie die Meldeliste: Der Lehrgang muss im Jahr des Startes auf der Meldeliste des SBFI stehen. Fragen Sie das Schulungsinstitut danach, bevor Sie sich anmelden.
Regeln Sie den Zahlungsweg: Die Lehrgangsgebühren selbst bezahlen und alle Semesterrechnungen aufbewahren, weil sie für das Gesuch eingereicht werden müssen. Zahlt der Arbeitgeber direkt an die Schule, entfällt die Rückvergütung für diesen Teil; leistet er die Unterstützung direkt an Sie, bleibt sie erhalten.
Halten Sie den Ablauf fest: Der steuerliche Wohnsitz muss in der Schweiz liegen, und die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden – das Bestehen ist nicht Bedingung.
Prüfen Sie Alternativen und Kombinationen: Betriebliche Weiterbildungsbudgets lassen sich über regelmässige Bedarfsgespräche und externe Beratung absichern; für Berufsabschlüsse Erwachsener bestehen zudem weitere Förderwege über Fonds oder Trägerschaften. Deren Bedingungen sind je nach Lösung unterschiedlich und vor der Anmeldung direkt abzuklären.
Checkliste: Förderanspruch vor der Anmeldung prüfen
- Lehrgang führt zu eidgenössischer Berufsprüfung oder höherer Fachprüfung?Ja, nur dann Anspruch auf Bundesbeitrag
- Lehrgang auf Meldeliste des SBFI im Jahr des Starts?Ja, prüfen Sie beim Institut
- Zahlungsweg: Gebühren selbst bezahlen?Ja, sonst kein Bundesbeitrag
- Steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz?Ja, Voraussetzung für Anspruch
- Prüfung absolviert (Bestehen nicht nötig)?Ja, auch bei Misserfolg beantragbar
