Löhne
Lohnabzüge in der Schweiz: AHV, IV, EO, ALV und BVG verstehen
Ausbezahlt wird nicht der Bruttolohn, sondern der Nettolohn: Der Arbeitgeber zieht die Beiträge direkt vom Lohn ab. Laut Raiffeisen betragen diese Abzüge insgesamt 14 bis 20 Prozent des Bruttolohns.
Vom Bruttolohn zum Nettolohn: was auf der Lohnabrechnung abgezogen wird
Ausbezahlt wird nicht der Bruttolohn, sondern der Nettolohn: Der Arbeitgeber zieht die Beiträge direkt vom Lohn ab. Laut Raiffeisen betragen diese Abzüge insgesamt 14 bis 20 Prozent des Bruttolohns. Sie finanzieren die Absicherung im Alter sowie bei Krankheit, Unfall und Tod.
Die Mobiliar unterscheidet drei Arten von Lohnabzügen: gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungen für alle (etwa AHV-Beiträge), vertraglich vereinbarte, meist freiwillige und verbreitete Versicherungen (etwa Krankentaggeld) sowie weitere Abzüge, etwa aus Gesamtarbeitsverträgen. Welche Positionen erscheinen, hängt nicht nur vom Lohn ab, sondern auch vom Arbeitgeber und vom anwendbaren Vertrag.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende: wer welchen Anteil trägt
Der Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn ab und leitet sie an die Ausgleichskasse und die Vorsorgeeinrichtung weiter. Bei AHV/IV/EO und ALV trägt er die Hälfte: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite finanzieren je 6,4 Prozent (Swissmem).
Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen ihre AHV/IV/EO-Beiträge vollständig selbst. In die ALV zahlen nur Angestellte ein; für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige fällt kein ALV-Beitrag an.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil bei AHV/IV/EO und ALV
- 5,3%AHV/IV/EO (je Seite)
- 1,1%ALV (je Seite)
AHV, IV und EO: 10,6 Prozent, hälftig geteilt
Der Beitrag an die erste Säule besteht aus drei Teilen: AHV 8,7 Prozent, IV 1,4 Prozent und EO 0,5 Prozent des massgebenden Lohns, total 10,6 Prozent (Swissmem). Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen je die Hälfte, also je 5,3 Prozent (Swissmem; BSV).
Diese Sätze gelten gesamtschweizerisch und richten sich nach dem Sozialversicherungsstatus – angestellt, selbstständigerwerbend oder nichterwerbstätig. Kantonale Unterschiede gibt es bei AHV/IV/EO nicht.
Vergleich der Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz (2026)
- Gesamt (AHV/IV/EO) — 10,6 %
ALV: nur für Angestellte und nur bis zur Lohnobergrenze
Der ALV-Beitrag beträgt je 1,1 Prozent des AHV-Jahreslohns für Arbeitnehmende und Arbeitgebende, insgesamt 2,2 Prozent (Swissmem; BSV). Er wird nur von Angestellten geschuldet; Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen ihn nicht.
Erhoben wird der Beitrag auf dem AHV-Jahreslohn bis 148'200 Franken. Bei einem einzelnen Lohn über 148'200 Franken besteht keine ALV-Beitragspflicht.
BVG: Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug und der versicherte Lohn
Für die berufliche Vorsorge nennt Swissmem diese Grössen: Eintrittsschwelle 22'680 Franken Jahreslohn, Koordinationsabzug 26'460 Franken, maximal anrechenbarer Lohn 90'720 Franken und minimal zu versichernder Lohn 3'780 Franken.
Der versicherte Lohn ergibt sich aus dem massgebenden Lohn abzüglich Koordinationsabzug; das Ergebnis ist auf den maximal anrechenbaren Lohn begrenzt. Wer unter der Eintrittsschwelle liegt, wird nicht in die zweite Säule aufgenommen.
Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte des Beitrags seiner Arbeitnehmenden bezahlen. Die Beitragssätze hängen von der Vorsorgeeinrichtung ab, der der Arbeitgeber angeschlossen ist, und lassen sich deshalb nicht allgemein beziffern. Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge freiwillig; Nichterwerbstätige können sich nicht anschliessen.
Vorteile und Nachteile von freiwilliger beruflicher Vorsorge (BVG) für Selbstständige
- VorteileFlexibilität im Beitrag, steuerliche Vorteile, langfristige Alterssicherung
- NachteileKeine gesetzliche Pflicht, hohe Kosten je nach Vorsorgeeinrichtung, keine Unterstützung durch den Arbeitgeber
Kleine Löhne, Rentnerinnen und Rentner: wann nichts abgezogen wird
Zwei Einkommensarten sind von der Beitragspflicht ausgenommen: Entgelt aus geringfügigem Nebenerwerb bis 2'500 Franken pro Jahr sowie für AHV-Rentnerinnen und Rentner 16'800 Franken pro Jahr beziehungsweise 1'400 Franken pro Monat (Swissmem).
Wer wenig verdient oder nebenbei arbeitet, sieht auf der Abrechnung oft keine oder nur reduzierte AHV/IV/EO-Abzüge. Wer als Rentnerin oder Rentner weiterhin erwerbstätig ist, bleibt bis zum Freibetrag beitragsfrei; bei Nebenerwerb entfällt der Abzug bis zur Jahresschwelle.
NBU, Krankentaggeld und Familienzulagen: die übrigen Posten
Die Unfallversicherung hat zwei Teile: Die Prämien der Berufsunfallversicherung trägt der Arbeitgeber, die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) zahlen die Angestellten. NBUV-versichert sind Arbeitnehmende, die wöchentlich mindestens acht Stunden beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Die Beitragssätze richten sich nach der Branche; der maximal obligatorisch zu versichernde Lohn beträgt 148'200 Franken (Swissmem; BSV).
Die Krankentaggeldversicherung ist vertraglich geregelt. Sie greift, wenn jemand länger krank ist und der Lohn nicht mehr voll bezahlt werden kann (Mobiliar).
Die Familienzulagen (FamZ) werden über Beiträge finanziert. Deren Höhe richtet sich nach dem Kanton, in dem der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz hat, sowie nach der Familienausgleichskasse, der er angeschlossen ist. Nichterwerbstätige zahlen keine FamZ-Beiträge (BSV).
Die eigene Lohnabrechnung Schritt für Schritt nachvollziehen
Auf jede Abrechnung gehören vier Zahlen, die sich gegeneinander prüfen lassen: Bruttolohn, einzelne Abzüge, Arbeitgeberanteil und Nettolohn. Der Nettolohn ist der tatsächlich ausbezahlte Betrag (Raiffeisen).
Für die Kontrolle lassen sich die Prozentsätze auf den massgebenden Lohn anwenden: 5,3 Prozent für AHV/IV/EO und bei Angestellten 1,1 Prozent für die ALV, zusammen 6,4 Prozent Arbeitnehmeranteil (Swissmem; BSV). Liegt der AHV-Jahreslohn über 148'200 Franken, darf kein ALV-Abzug mehr erscheinen.
Der Arbeitgeber muss die Lohnabzüge korrekt und transparent kommunizieren, damit der Nettolohn nachvollziehbar ist (Mobiliar). Lässt sich eine Position nicht zuordnen, hilft die Nachfrage nach einer Aufschlüsselung, die pro Abzug die Versicherung, den Prozentsatz und den darauf entfallenden Arbeitgeberanteil ausweist.
Was auf Ihrer Lohnabrechnung prüfen sollten
- Bruttolohn stimmt mit Vertrag überein
- AHV/IV/EO-Abzüge betragen insgesamt 10,6 % des massgebenden Lohns
- ALV-Abzug nur bis 148'200 Franken Jahressalär
- Arbeitgeberanteil korrekt ausgewiesen (je 50 % bei AHV/IV/EO, ALV)
- Familienzulagen und NBU-Beiträge sind klar aufgeführt
