Branchen
Löhne nach Branche in der Schweiz: Was die Statistik zeigt
Das Bundesamt für Statistik (BFS) beziffert die Arbeitskosten im 2. und 3. Sektor auf 63.62 Franken je geleistete Stunde (Stand 2020). 79.7 Prozent davon entfallen auf Löhne und Gehälter.
Was die Statistik misst: Löhne, Arbeitskosten und Vollzeit-Äquivalente
Das Bundesamt für Statistik (BFS) beziffert die Arbeitskosten im 2. und 3. Sektor auf 63.62 Franken je geleistete Stunde (Stand 2020). 79.7 Prozent davon entfallen auf Löhne und Gehälter. Lohnvergleiche erfassen also nur einen Teil der Arbeitskosten. Die Differenz zu 100 Prozent umfasst weitere Bestandteile wie die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen: Diese zahlt der Betrieb, im Lohnausweis der Beschäftigten erscheinen sie nicht.
Die Lohnvergleiche des BFS beruhen auf standardisierten Bruttomonatslöhnen, die auf ein Vollzeitpensum umgerechnet werden. Das ist die Voraussetzung für einen seriösen Branchenvergleich. Ohne Umrechnung würde ein Teilzeitpensum automatisch einen tieferen Monatslohn ausweisen, obwohl der Stundenlohn gleich sein kann. Die Statistik zu den Erwerbseinkommen erfasst Arbeitnehmende und Selbstständige nach Berufsgruppe, Beschäftigungsgrad und Geschlecht.
Jede ausgewiesene Branchenzahl ist ein Mittelwert über standardisierte Profile. Sie beschreibt das Zentrum einer Verteilung, nicht den Lohn eines einzelnen Betriebs, einer einzelnen Funktion oder einer einzelnen Person.
Branchen, Berufsgruppen, Beschäftigungsgrad: die Gliederungsebenen
Die BFS-Statistik zum Erwerbseinkommen unterscheidet Einkommen der Arbeitnehmenden und der Selbstständigen nach Berufsgruppe, Beschäftigungsgrad und Geschlecht. Diese drei Merkmale bestimmen die Vergleichsgruppe: Eine 80-Prozent-Stelle in einer Berufsgruppe ist nicht mit einem Vollzeitpensum in einer anderen vergleichbar, und der Durchschnitt über alle Beschäftigungsgrade sagt wenig über eine konkrete Stelle aus.
Die Branchenzugehörigkeit zählt neben Bildungsniveau, Dienstjahren, Führungsfunktion und Tätigkeitsbereich zu den objektiven Faktoren, mit denen sich Lohnunterschiede statistisch erklären lassen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) nennt in derselben Aufzählung Ausbildung und Branchenzugehörigkeit. Wer zwei Löhne vergleicht, ohne diese Merkmale zu kontrollieren, vergleicht Äpfel mit Birnen.
Die Lohnstrukturerhebung zeigt zudem, dass die Entwicklung nicht alle Gruppen gleich trifft: Führungskräfte konnten ihre Lohnbezüge gemäss der neuesten Erhebung überdurchschnittlich steigern (Bericht vom 30. Mai 2024). Für die Einordnung eigener Zahlen heisst das: Der Branchendurchschnitt allein erklärt weder das Niveau noch die Veränderung eines Lohns.
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern je Branche
Die Unterschiede zwischen den Branchen sind erheblich. Im Gastgewerbe betrug die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern rund 8 Prozent, im Detailhandel und in der Maschinenindustrie rund 17 Prozent und im Kredit- und Versicherungsgewerbe fast 31 Prozent. Im privaten Sektor insgesamt verringerte sich die durchschnittliche Lohndifferenz von 17.5 Prozent im Jahr 2022 auf 17.2 Prozent im Jahr 2024.
Diese Zahlen messen ausdrücklich die Lücke zwischen den Geschlechtern innerhalb einer Branche. Sie sind keine Rangliste der absoluten Lohnhöhe je Branche: Ein kleiner Abstand in einer Branche kann mit einem tiefen Lohnniveau einhergehen, ein grosser Abstand mit einem hohen. Wer die Attraktivität einer Branche beurteilen will, braucht deshalb zwei getrennte Grössen – das Lohnniveau und die Lohnlücke.
Lohnlücke zwischen Frauen und Männern je Branche (2024)
- Gastgewerbe — 8%
Branchen mit höchster Lohnlücke (Frauen vs. Männer, 2024)
- Gastgewerbe — 8%
Erklärbarer und unerklärter Teil des Lohnunterschieds
Frauen verdienen in der Schweiz pro Monat durchschnittlich 1364 Franken (15.7 Prozent) weniger als Männer. Rund die Hälfte dieser Differenz lässt sich durch objektive Faktoren wie Ausbildung oder Branchenzugehörigkeit erklären – in der Terminologie des BFS sind das strukturelle Faktoren wie Bildungsniveau, Dienstjahre, Führungsfunktion oder Tätigkeitsbereich. Die restliche Differenz bleibt ungeklärt und stellt möglicherweise eine Lohndiskriminierung dar.
Der unerklärte Teil lag 2024 in der Gesamtwirtschaft bei 6.5 Prozent beziehungsweise durchschnittlich 640 Franken brutto pro Monat; 2022 waren es 7.0 Prozent beziehungsweise 657 Franken. Im privaten Sektor sank er von 7.2 auf 6.7 Prozent, im öffentlichen Sektor von 6.7 auf 5.9 Prozent, was dort 574 Franken pro Monat entspricht.
Dieselbe Prozentzahl bedeutet je nach Branche sehr unterschiedliche Beträge. In Franken gerechnet machte der unerklärte Teil im Kredit- und Versicherungsgewerbe 1506 Franken pro Monat aus, in der Maschinenindustrie 829 Franken, im Detailhandel 606 Franken und im Gastgewerbe 191 Franken. Eine niedrige Prozentzahl in einer tief entlöhnten Branche kann also einen kleinen Frankenbetrag verdecken, eine hohe Prozentzahl in einer hoch entlöhnten Branche einen grossen.
Die Lohnungleichheit hat Folgen über das Erwerbsleben hinaus: Die finanzielle Situation von Frauen verschlechtert sich dadurch sowohl während der aktiven Zeit als auch nach der Pensionierung. Rechtlich steht der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» seit 1981 in der Bundesverfassung, seit 1996 ist er im Gleichstellungsgesetz konkretisiert.
Wo die Lücke am grössten ist: Hierarchie, Betriebsgrösse, Alter
Der unerklärte Lohnunterschied ist nicht gleichmässig verteilt. Nach Hierarchiestufe lag er bei Arbeitnehmenden ohne Führungsfunktion bei 6.1 Prozent, im oberen Kader bei 12.4 Prozent. Je höher die Funktion und je höher damit der Lohn, desto grösser der Teil, der sich nicht über die erfassten Merkmale erklären lässt.
Auch die Betriebsgrösse spielt eine Rolle: Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten wiesen 2024 eine unerklärte Differenz von 8.6 Prozent auf, Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten 5.8 Prozent. Kleinere Betriebe verfügen typischerweise über weniger formalisierte Lohnsysteme und keine eigene Lohnanalyse – ein möglicher Zusammenhang, den die Statistik selbst nicht nachweist.
Mit dem Alter steigt die unerklärte Lohndifferenz ebenfalls: Bei Frauen unter 30 Jahren lag sie 2024 bei 2.2 Prozent, bei Frauen über 50 Jahren bei 8.3 Prozent. Für die Beurteilung eines konkreten Falls heisst das, dass dieselben Vergleichsmerkmale – Funktion, Betriebsgrösse, Alter – die Erwartung an einen Lohn stark verschieben.
Die eigene Lohnposition einordnen: der Lohnrechner Salarium
Das BFS stellt mit Salarium einen statistischen Lohnrechner zur Verfügung, der für ein bestimmtes Profil den monatlichen Bruttolohn und die Streuung der Löhne berechnet. Statt eine Branchenzahl zu lesen, gibt man das eigene Profil ein – Ausbildung, Funktion, Branche, Dienstjahre, Pensum – und erhält einen Wertebereich statt einer einzigen Zahl.
Genau dieser Wertebereich ist die nützliche Information. Innerhalb einer Branche arbeiten unterschiedliche Berufe, Hierarchiestufen und Betriebsgrössen; der Branchenmittelwert sagt daher wenig über einen konkreten Arbeitsplatz aus. Wer einen Lohn verhandelt, kann die ausgewiesene Streuung nutzen, um zu erkennen, wo im Spektrum der eigenen Branche die eigene Position liegt.
Für Arbeitgebende existiert mit Logib ein kostenloses Tool des Bundes, mit dem sich die Lohngleichheit im eigenen Betrieb überprüfen lässt. Für Arbeitnehmende, die eine Lohndiskriminierung vermuten, hält der Bund ebenfalls eine eigene Anlaufstelle mit Angaben zum Vorgehen bereit. Der Bund vergibt zudem Aufträge in der Schweiz nur an Unternehmen, die Lohngleichheit gewährleisten.